Monday, January 8. 2007Marken und Lizensen
Es gibt Momente, da kommt einem der Kaffee wieder hoch. Und ganz appetitlich wird es, wenn dieser bereits vor ĂŒber 24 Stunden getrunken wurde. Aber was hat mich schon wieder auf die Palme gebracht? Die menschliche Dummheit!
Eines der berĂŒhmtesten GemĂ€lde in Dresden ist das SchokoladenmĂ€dchen von Jean-Ătienne Liotard. Dieses Bild zeigt eine Magd, die ein Wasserglas und eine Tasse mit heiĂer Schokolade auf einem Tablett trĂ€gt. Man findet es in der Dresdner GemĂ€ldegalerie und gehört, so wĂŒrde ich mal sagen, zu Dresden wie der Zwinger oder die Semperoper. Es ist ein Wahrzeichen und das ist vermutlich das Problem.
Eine Frau hat sich das SchokoladenmĂ€dchen als Marke schĂŒtzen lassen! Sie lĂ€uft nun als jenes welches durch Dresden und verkauft Andenken. Sollte nun jemand anderes auf die Idee kommen, auch als Schokomagd durch Sachsens Landeshauptstadt laufen zu wollen, muss diese Person eine LizenzgebĂŒhr abdrĂŒcken. Ich esse sehr gerne Schokolade, aber als ich das erfuhr war mir schlecht und verging der Appetit. Gleichzeitig quollen in mir einige Fragen hervor: a) Muss nun auch die GemĂ€ldegalerie LizenzgebĂŒhren zahlen, weil dort das Originalbild hĂ€ngt? b) Muss ich jetzt einen Obolus abdrĂŒcken, weil ich das Wort SchokoladenmĂ€dchen hier mehrmals erwĂ€hnt habe? In solchen Momenten komme ich mir veralbert vor. Ich sollte mir vielleicht August den Starken schĂŒtzen lassen oder doch erstmal die GrĂ€fin Cosel? Oder geht das wieder nicht, weil diese beiden Personen wirklich gelebt haben? Ich weiĂ nicht, wem man hier genau böse sein soll. Derjenigen, die sich das SchokoladenmĂ€dchen als Marke hat schĂŒtzen lassen, oder der- bzw. demjenigen, der diese als schĂŒtzenswerte Marke genehmigt hat. Verstehen tue ich das auf alle FĂ€lle nicht. Trackbacks
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